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Neues Gesetz für Immobilienfonds naht

02. Juni 2010 | Immobilien | Fonds | Gesetz | Immobilienfonds Feedback schreiben
Immobilienfonds

Neues Gesetz für Immobilienfonds

Nachdem Im Mai zahlreiche Investoren aus Immobilienfonds insgesamt über eine Milliarde Euro abgezogen haben und mehrere offene Immobilienfonds aus Liquiditätsnot schließen mussten, könnte nun die geplante stärkere Regulierung vorgezogen werden. Nach der jüngsten Schließungswelle offener Immobilienfonds ist das Bundesfinanzministerium offen für Konsequenzen.

Das Ministerium kann sich auch ein beschleunigtes Gesetzgebungsverfahren vorstellen. Ein Sprecher des Bundesfinanzministeriums sagte gestern auf Anfrage: “Die Initiative müsste allerdings vom Parlament ausgehen”. Am 23. Juni soll das Kabinett den Gesetzentwurf “zur Stärkung des Anlegerschutzes und Verbesserung der Funktionsfähigkeit des Kapitalmarktes” verabschieden. Somit könnte das parlamentarische Verfahren im Februar 2011 abgeschlossen sein. Das soll jetzt beschleunigt werden. Eine erste interne Anhörung im Bundesfinanzministerium zum Gesetzesvorhaben brachte mehrere Themen auf die Tagesordnung. Es soll ein pauschaler, zehnprozentiger Bewertungsabschlag auf die von Sachverständigen ermittelten Immobilienwerte in den Fonds erhoben werden.

Ein weiteres Thema sind die Mindesthalte- und Kündigungsfristen für Anleger. Das Thema pauschaler Bewertungsabschlag gilt in der Branche als vom Tisch. Bei den Mindesthaltefristen geht der Branchenverband dagegen auf die Politik zu. Der Verband spricht sich gleichzeitig dafür aus, Kündigungsfristen von einem Jahr für professionelle Anleger einzuführen. So will man die Fonds vor massiven Kapitalabflüssen schützen, wie zuletzt gesehen. (Bild: Konstantin Bratsios/aboutpixel.de)

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